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Unternehmen und Märkte

Zivilklage gegen Onlinehändler Luxstyle in der Schweiz

Bild: HANDEL HEUTE

Das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO hat in der Schweiz eine Zivilklage gegen das dänische Unternehmen Luxstyle eingereicht. Die Zivilklage gegen Luxstyle wurde bereits Ende Juni 2017 beim Handelsgericht des Kantons Bern deponiert, wie erst jetzt bekannt wurde. Die Zivilklage bezweckt, dem dänischen Onlineshop für Kosmetik- und Schönheitspflegeprodukte gewisse Geschäftspraktiken zu verbieten, welche nach Ansicht des SECO unlauter sind.

Im Dezember 2016 hat das SECO mit einer Warnung auf die intransparente Internetseite www.stylelux.ch aufmerksam gemacht. Betroffene Personen hatten zuvor beanstandet, dass sie Waren erhalten hätten, ohne dafür eine Bestellung ausgelöst zu haben. Auch würden bei der Lieferung Gebühren und Zollkosten verrechnet, die nicht erwähnt worden seien.

Die Homepage www.stylelux.ch wird durch das Unternehmen Lux International Sales ApS mit Sitz in Odense, Dänemark betrieben. Über die Seite werden Produkte aus dem Bereich Kosmetik und Schönheitspflege verkauft. Lux International Sales ApS bietet dieselben Produkte auch über Werbeanzeigen auf Facebook und Instagram an.

Dabei missachtet das Unternehmen die für Onlineshops geltenden Transparenzbestimmungen im Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und die Anforderungen nach der Verordnung über die Bekanntgabe von Preisen (PBV). Das SECO beanstandet insbesondere, dass es an der vollständigen Zusammenfassung der Bestellung sowie an der Möglichkeit, diese zu korrigieren, fehlt. Des Weiteren werden Endpreise nicht korrekt angegeben und es mangelt an Hinweisen auf mögliche Zollgebühren, Verzollungskosten und die Schweizer Mehrwertsteuer.

Insgesamt sind dem SECO über 200 Beschwerden aus der Schweiz gegen Luxstyle zugesandt worden.