Die Einführung des Mindestalters von 18 Jahren beim Verkauf von Tabakprodukten am 1. Januar 2019 betrifft alle Kantone der Schweiz und umfasst sämtliche Tabakprodukte, die Valora in ihren über 1000 Verkaufsstellen von k kiosk, Press & Books und avec vertreibt. Das Abgabealter für den Verkauf von Tabak ist in der Schweiz kantonal geregelt. Entsprechend variiert das Mindestalter. In einigen Kantonen gilt bereits heute eine Alterslimite von 18, in anderen eine von 16 Jahren. Einzelne Kantone haben gar keine Alterslimite festgesetzt, wobei Valora hier Tabakprodukte bisher nur an mindestens 16-Jährige verkauft hat.
«Die Erhöhung des Mindestalters auf 18 Jahre beim Verkauf von Tabakprodukten schweizweit ist für uns die logische Konsequenz, nachdem wir uns bereits beim Verkauf von E-Zigaretten diese Alterslimite auferlegt haben», sagt Roger Vogt, CEO Retail Schweiz bei Valora. «Wir möchten damit ein weiteres Zeichen für den Jugendschutz setzen.»
Auch E-Zigaretten nur an Volljährige
Beim Verkauf von E-Zigaretten hat sich Valora bereits freiwillig dazu verpflichtet, sämtliche dieser Produkte erst an Volljährige zu verkaufen. Das hat sie im Herbst 2018 mit der Unterzeichnung des Codex für die Vermarktung von E-Dampfgeräten und Liquids in der Schweiz unterstrichen. Valora hält beim Verkauf von E-Zigaretten und -Zubehör konsequent am Mindestalter von 18 Jahren fest.
Um der Einhaltung des Mindestalters von 18 Jahren beim Verkauf von Tabakprodukten und E-Zigaretten Nachdruck zu verleihen, wird Valora in ihren Verkaufsstellen vermehrt anonyme Testkäufe durchführen.
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