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Unternehmen und Märkte

Rolf Büttiker wird neuer Ombudsmann Fleisch

Bild: SFF

Ab dem 1. Juli 2018 amtet alt Ständerat Rolf Büttiker (67) als Ombudsmann der Schweizer Fleischwirtschaft. Der Wirtschaftsberater Büttiker war seit 1987 eidgenössischer Parlamentarier und gehörte von 1991 bis 2011 dem Ständerat an, den er 2006 präsidierte. Nach elfjähriger Amtszeit trat Büttiker im Mai 2018 als Präsident des Schweizer Fleisch-Fachverbandes SFF zurück. Für die Vermittlung bei Konflikten sei Büttiker dank seiner Unabhängigkeit und seiner Erfahrung die richtige Person für diese Funktion. Zudem geniesse er das Vertrauen von Konsumenten, Personal und Unternehmern, so der SFF in einer Mitteilung.

Die unabhängige «Ombudsstelle Fleisch» wurde im April 2015 vom SFF ins Leben ge­rufen. Damals empörte sich die Öffentlichkeit zu Recht über die Firma «Carna Grischa», die nicht dem Verband angehörte. Sie hatte über Jahre hinweg mit falschen Deklara­tionen Konsumenten, Wiederverkäufer und Gastgewerbe betrogen. Deshalb sollte eine Anlaufstelle für Mitarbeitende in Fleischbetrieben, für Verbraucher, Händler und Kon­kurrenten Gelegenheit geben, frühzeitig auf Unregelmässigkeiten hinzuweisen. Die Ombudsstelle hat die Aufgabe, alle Akteure der Fleischbranche innerhalb und ausser­halb der Verbandsorganisationen zu korrektem Verhalten anzuhalten und bei Meinungs­verschiedenheiten als Mediator zu vermitteln.


Konsumentenforum kf als Anlaufstelle
Alle Interessierten können sich mit ihren Beobachtungen und Fragen völlig unkompli­ziert an die Ombudsstelle beim kf wenden, per Telefon 031 380 50 39 oder E-Mail fleisch@konsum.ch. Bei der grossen Mehrzahl der so zustande gekommenen Kon­takte handelt es sich nicht um eigentliche Beschwerden, sondern um Anfragen, welche die Rechtsberaterinnen des Konsumentenforums beantworten konnten. Allerdings wurden in den drei Jahren, seit die Ombudsstelle aktiv ist, auch 17 Konflikt­fälle registriert. Davon waren drei ohne Interventionsmöglichkeit des Ombudsmannes durch die Behörden erledigt worden und bei drei Reklamationen handelte es sich um rein arbeitsrechtliche Streitfälle, die der paritätischen Kommission zur Durchführung des Gesamtarbeitsvertrages überwiesen wurden. Der abtretende Ombudsmann hatte damit während seiner dreijährigen Amtszeit in knapp einem Dutzend Fällen einzu­greifen, was im Durchschnitt eine Intervention pro Quartal ergibt.


Breitgefächerte Thematik

Die Hälfte dieser kontroversen Fälle betrafen die Deklaration im weitesten Sinne, sei es, dass die «Swissness» in Frage gestellt wurde, sei es, dass der Hinweis auf regio­nale Merkmale im Widerspruch mit der lebensmittelrechtlichen Deklaration stand oder die Tierarten nicht korrekt bezeichnet wurden. Drei Beschwerden befassten sich mit Fragen der Hygiene und nur zwei Interpellanten reklamierten eine ihrer Meinung nach ungerechtfertigte Preisgestaltung. Alle Kategorien von Ansprechpartnern machten von der Möglichkeit ihrer Mitwirkung Gebrauch. Die Hälfte der Beschwerdeführenden waren in den vergangenen drei Jahren Konsumentinnen und Konsumenten. In zwei Fällen handelte es sich um Kon­flikte zwischen Unternehmern. Zwei Problemfälle in ihren Betrieben wurden von Mit­arbeitenden gemeldet (von Whistleblowern). Der Ombudsrat, der den Ombudsmann in schwierigen Fällen unterstützt, kam insbesondere zum Schutze der Mitarbeitenden zum Einsatz, die aus ihrer Meldung über Unregelmässigkeiten in ihren Betrieben keine Nachteile befürchten müssen.


Ombudsstelle funktioniert
Balz Horber hat als abtretender Ombudsmann anlässlich der Amtsübergabe eine grundsätzlich positive Bilanz gezogen. Horber hielt fest, dass die Institution der Ombudsstelle funktioniere und dass sie ihre Rolle als Vermittlerin erfülle. Mit einer einzigen Ausnahme waren alle Beschwerdeführer und die von den Meldungen betroffenen Unternehmen mit der Art der Beilegung des Konfliktes einverstanden. Allerdings wäre es wichtig, wenn von der Möglichkeit, Probleme zu melden, noch vermehrt Gebrauch gemacht würde. Das Ziel besteht ja darin, dass die Knacknüsse gelöst werden, bevor sie bei den Behörden oder vor dem Richter landen. Dafür ist eine ausreichende «Grundlast» der Ombudsstelle wichtig. Ganz ähnlich, wie eine Ver­sicherungsgesellschaft Schadensfälle lieber vermeiden möchte, sie aber benötigt, um ihre Existenz zu rechtfertigen, steckt die Ombudsstelle im Dilemma, dass mit einem allzu ruhigen Geschäftsverlauf das Instrument in Vergessenheit zu geraten droht - und dann im entscheidenden Zeitpunkt nicht benützt wird. Alle Trägerorgani­sationen – SFF, Metzgereipersonal-Verband und Konsumentenorganisation – sollten deshalb kontinuierlich über die Ombudsstelle informieren, so SFF.