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Unternehmen und Märkte

Revidierte Spielzeugverordnung in der Schweiz ist in Kraft

Bild: Robert Altermatt

In der Schweiz gelten seit Anfang Mai 2017 strengere Sicherheitsvorschriften für Spielzeug. Die revidierte Spielzeugverordnung enthält neu die Pflicht zur Rückverfolgbarkeit. Zudem wurden die technischen Anhänge an EU-Recht angepasst.

Seit dem 1. Mai gilt in der Eigenossenschaft das revidierte Lebensmittelgesetz. Was viele nicht wissen: Die 27 Verordnungen umfassende Revision betrifft auch die Spielzeugverordnung.

Rückverfolgbarkeit und strengere Grenzwerte
Spielwaren gehören zu den am stärksten regulierten Konsumgütern. Aus gutem Grund, denn die Konsumenten sind in der Regl Kinder und die gilt es besonders zu schützen. Die Sicherheitsvorschriften von Spielwaren werden ab 1. Mai strenger. Neu ist die Pflicht zur Rückverfolgbarkeit. Das heisst, jeder Produzent, Importeur und Händler muss dokumentieren, von wem er Spielwaren hat und an wen diese geliefert wurden. So können bedenkliche Produkte gezielt zurückgerufen werden.

Die Branche ist vorbereitet
Der Spielwaren Verband Schweiz hat im April in einem zweitägigen Kurs zusammen mit dem Testlabor SQTS in Dietikon die ersten 32 Fachkräfte Spielzeugsicherheit zertifiziert. Die Teilnehmenden aus Grosshandel, Import und Detailhandel lernten neben den gesetzlichen Grundlagen die chemischen und technischen Anforderungen kennen und erhielten Anleitungen mit Checklisten für die Selbstkontrolle von Spielwaren und deren Dokumentation. Unter den Dozenten waren auch Vertreter der Vollzugsbehörde, welche die Schulung sehr begrüssen. Die Kurskosten der Verbandsmitglieder übernimmt der Spielwaren Verband Schweiz.

Der Spielwaren Verband Schweiz (SVS) vertritt 550 Marken und über 70 Produzenten, Importeure, Grosshändler und Detailhändler. Der SVS setzt sich für die gesamte Schweizer Spielwarenbranche ein und versteht sich als deren Sprachrohr.