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Unternehmen und Märkte

Neue Steuerregeln für Shopping-Touristen

Neue Steuerregeln für Shoppingtouristen
Neue Steuerregeln für Shoppingtouristen in Deutschland gibt es bald neue Steuerregeln.
Bild: iStock_william87

In Deutschland hat der Bundestag eine Gesetzesänderung auf den Weg gebracht, die den deutschen Detailhandel nun beschäftigen wird. Ab dem 1. Januar 2020 gilt eine Bagatellgrenze für Shoppingtouristen. Nicht-EU Touristen bekommen die Mehrwertsteuer für ihre Einkäufe dann nur noch zurück, wenn die Ware über einem Einkaufswert von 50 Euro liegt.

Besonders betroffen von der Bagatellgrenze sind Händler in der Nähe zur Schweizer Grenze. Hier nutzen Shopper die Möglichkeit von regelmässigen Lebensmitteleinkäufen. «Eine Bagatellgrenze von 50 Euro ist für uns ein guter Kompromiss zwischen den Anforderungen an den Zoll und den Interessen des Einzelhandels», sagt Michael Mauerhoff, Marketingleiter Global Blue Deutschland. Zunächst war eine Bagatellgrenze von mehr als 170 Euro pro Einkauf im Gespräch. «Wir sind froh, dass sich der Gesetzgeber jetzt auf den niedrigeren Wert festgelegt hat», so Mauerhoff.

Zwar befürchteten einige Detailhändler durch die Umstellung einen deutlichen Umsatzrückgang, allerdings bringe die Änderung auch grosses Potenzial mit sich. «Wir weisen unsere Partner aus dem Einzelhandel darauf hin, dass sie durch die neue Einkaufsgrenze Zusatzverkäufe generieren können. Denn wer mehr als 50 Euro ausgibt, bekommt bei der Ausreise die Mehrwertsteuer zurück».

Die neue Bagatellgrenze gilt ab dem 1.Januar 2020 – allerdings nur solange bis auch in Deutschland die digitale Zollabwicklung eingeführt ist. Dann soll laut Gesetzgeber der Mindesteinkaufsbetrag wieder aufgehoben werden. Aktuell müssen Einzelhändler immer noch Tax Free Formulare ausdrucken. Die Kunden müssen sich diese bei der Ausreise dann vom Zoll mit einem Stempel versehen lassen. Um diesen Aufwand zu reduzieren, hat der Gesetzgeber die Bagatellgrenze eingeführt.

Mit einer rein digitalen Verzollung kann künftig jeder Schritt des Steuerrückerstattungsvorgangs – Formularausstellung, digitale Zollbestätigung, Rückerstattung - aufgezeichnet werden. Von diesem neuen Datenfluss profitieren Käufer, Händler und Behörden. «Damit diese Umstellung leichter fällt, empfehlen wir Einzelhändlern daher schon heute, digitale Lösungen für die Tax Free Abwicklung zu nutzen», sagt Michael Mauerhoff.