Die Aufstockung der Lohnsumme um 0,5 bis 0,9 Prozent gilt per 1. Januar des kommenden Jahres. Dieses Verhandlungsergebnis gilt für die Mitarbeitenden und Branchen, die dem Migros-Landes-Gesamtarbeitsvertrag unterstellt sind. Die Lohnerhöhungen der Mitarbeitenden erfolgen individuell nach Funktion und Leistung.
Der interne Sozialpartner ist die Lako (Landeskommission der Migros-Gruppe), die externen Sozialpartner sind der Kaufmännische Verband und der Metzgereipersonal-Verband der Schweiz.