In der zweiten Hälfte dieses Jahres führten die Vertreter der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer intensive Verhandlungen zur Erneuerung des Gesamtarbeitsvertrags (GAV) des schweizerischen Metzgereigewerbes. Im Zentrum der Verhandlungen standen die aktuellen und zukünftigen Herausforderungen der Branche, insbesondere der sich zuspitzende Fachkräftemangel sowie der zunehmende Margendruck. Die Sozialpartner einigten sich insbesondere auf eine Erhöhung der Mindestlöhne sowie auf eine den heutigen und kommenden Herausforderungen angepassten Arbeitsorganisation mit dem Ziel, für die Zukunft gewappnet zu sein.
Die zuständigen Organe der Sozialpartner haben dem neuen GAV zwischenzeitlich bereits zugestimmt. Als nächster Schritt werden die Sozialpartner nun beim Bundesrat den Antrag stellen, den GAV 2021 bis 31. Dezember 2023 allgemeinverbindlich zu erklären.