26. Aug. 2020

Lidl Schweiz führt Maskenpflicht für Mitarbeitende ein

Der Discounter Lidl Schweiz führt eine Maskenpflicht für seine Mitarbeitenden in allen 145 Filialen sowie den Lager- und Bürostandorten ein. Die Maskenpflicht gilt ab Freitag, 28. August 2020. Der Detailhändler reagiert mit dieser Massnahme auf die allgemein landesweit steigenden Fallzahlen und will dadurch seine Mitarbeitenden – sowie seine Kunden – besser schützen.

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Bei Lidl Schweiz müssen neu nicht nur die Kunden, sondern auch die Mitarbeitenden eine Schutzmaske tragen.

Das Maskentragen während der Arbeit war für Lidl-Mitarbeitende bis anhin freiwillig. Aufgrund der allgemein, landesweit steigenden Fallzahlen reagiert der Detailhändler und führt eine Maskenpflicht ab dem 28. August ein. Dazu stehen den Lidl-Mitarbeitenden jederzeit Schutzmasken gratis zur Verfügung.

Die Maskenpflicht gilt während den Ladenöffnungszeiten der einzelnen Filialen. In den rückwärtigen Bereichen wie Lager und Bürostandorte gilt die Maskentragepflicht immer dann, wenn der Abstand nicht eingehalten werden kann. Hintergrund: Gerade während den Öffnungszeiten sei es für die Mitarbeitenden teilweise sehr schwierig, den Mindestabstand einzuhalten, so der Discounter in einer Mitteilung.

Dazu Georg Kröll, CEO von Lidl Schweiz: «Mit der Maskenpflicht für unsere Mitarbeitenden wollen wir einen weiteren Beitrag zum Schutz unserer Mitarbeitenden und der Schweizer Bevölkerung leisten. Als in der Schweiz verankerter Detailhändler nehmen wir diese Verantwortung sehr ernst. Wir müssen in diesen schwierigen Zeit alle zusammenstehen und Solidarität an den Tag legen.»

www.lidl.ch