Nach Vollzug der Fusion wird die Gesellschaft unter dem Namen Intersport PSC Holding AG firmieren.Der Fusionsvertrag zwischen der Intersport PSC Holding AG und der Zelfi Sports Holding Ltd wurde am 8. Juni 2018 unterzeichnet. Über die Fusion werden die ausserordentlichen Generalversammlungen der beiden Gesellschaften am 16. Juli 2018 abstimmen.
Weil die Zelfi Sports Holding Ltd bereits über 91 Prozent der Stimmrechte der Intersport PSC Holding AG verfügt, wird die Transaktion als Absorptionsfusion mit Barabfindung der Minderheitsaktio-närinnen und-aktionäre der Intersport PSC Holding AG gemäss Fusionsgesetz Art. 8 Abs. 2 ausgestaltet. Die Abfindung in der Höhe von 25.90 Franken (brutto) pro Aktie basiert auf einem Bewertungsgutachten der Ernst & Young AG. Nach Abzug der Verrechnungssteuer auf dem den Nennwert von 22 Franken übersteigenden Betrag resultiert ein Abfindungspreis von 24.535 Franken (netto) pro Aktie. Aktionärinnen und -aktionäre der Intersport PSC Holding AG können die Fusionsdokumente am Domizil der Intersport PSC Holding AG einsehen.