Ausgenommen sind Produkte, für die eine GTIN nicht verfügbar ist wie zum Beispiel gebrauchte oder handgefertigte Waren, Vintage-Produkte und Einzelstücke. Durch die GTIN-Auszeichnung für Google Shopping und andere Anzeigenformate strebt Google eine bessere Zuordnung der zu bewerbenden Produkte an. Ziel ist, die Relevanz des Werbeumfelds präziser aussteuern zu können. Dies ist besonders ausschlaggebend für Produktplatzierungen in stark inhaltsbezogenen Medien, wie zum Beispiel in den neuen Trueview-Anzeigen auf Youtube. Zudem sollen die Klick- und Konversions-Raten durch eine genaue Produktidentifikation verbessert werden.
„Was eindeutig gefunden werden soll, muss entsprechend eindeutig identifiziert werden. Die GTIN und der Strichcode kombinieren diese Eigenschaften optimal“, sagt Nicolas Florin, CEO von GS1 Schweiz. Der Fachverband ist in der Schweiz und Liechtenstein für die Vergabe der GTINs zuständig. „Die GS1 Standards, von denen die GTIN ein Teil ist, spielen auch im Zeitalter der Digitalisierung eine essentielle Rolle, wenn es darum geht die physische mit der virtuellen Welt zu verbinden.“
Seit 16. Mai 2016 GTIN-Angabe ausgeweitet
Seit dem 16. Mai 2016 werden GTIN-pflichtige Produkte, die ohne eine korrekte GTIN-Angabe ins Merchant Center eingespielt werden, nicht mehr bei der Anzeigen-Schaltung auf Google Shopping berücksichtigt.
Informationen zu den aktuellen GTIN-Anforderungen können auf den Hilfe-Seiten des Google Merchant Center eingesehen werden: support.google.com/merchants/answer/1678274
Hersteller, die eine GTIN für ihre Produkte benötigen, wenden sich an GS1 Schweiz (www.gs1.ch, beratung@gs1.ch oder +41 58 800 72 00).