Zu Beginn dieses Jahres fanden mehrere Verhandlungsgespräche zwischen SFF und MPV zur Aushandlung eines neuen GAV Metzgereigewerbe statt. Trotz mehrerer Verhandlungsrunden konnten die Sozialpartner in einigen Punkten keine Einigung erzielen, da die jeweiligen Positionen zu weit auseinander lagen und trotz beidseitigen intensiven Bemühungen kein Konsens erzielt werden konnte. Daher vereinbarten die Sozialpartner, beim Seco eine Verlängerung des GAV Metzgereigewerbe 2015 um weitere zwei Jahre zu beantragen, damit ihnen genügend Zeit zur Verfügung steht, um per Ende 2020 einen neuen, die Fleisch-Branche stützenden GAV Metzgereigewerbe auszuhandeln und diesen wieder allgemeinverbindlich erklären zu lassen. Der Bundesrat entsprach dem Mitte Juli 2018 eingereichten und anschliessend publizierten Gesuch um Allgemeinverbindlichkeitserklärung des GAV Metzgereigewerbe 2015 am 17. September 2018.
Mit dem Entscheid des Bundesrates bleibt die Allgemeinverbindlichkeit des GAV der Metzgereibranche zumindest bis Ende Dezember 2020 gewährleistet. Diese Zeitspanne wird es den beiden Sozialpartnern erlauben, die doch anspruchsvollen Verhandlungen in der Zwischenzeit zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen.
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