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Unternehmen und Märkte

Erfolg für Fust vor Gericht

Erfolg für die Fust-Kapseln (Bild: Studio blu 2.0)

Der Elektro-Händler darf wieder Kaffeekapseln verkaufen - Nestlé gefällt das gar nicht.

Die Coop-Tochter Fust darf ihre mit Nespresso-Maschinen kompatiblen Kaffeekapseln wieder verkaufen. Das Handelsgericht in Lausanne hat das superprovisorisch erlassene Verkaufsverbot per sofort aufgehoben, teilte Fust mit.

 

Fust hatte die im Juni die Kapseln lanciert. Zwei Tage später erwirkte Nestlé per superprovisorischer Verfügung ein Verkaufsverbot. Gegen Migros, die zeitgleich ein anderes, ebenfalls kompatibles Angebot lancierte, wurden keine juristischen Massnahmen eingeleitet.

 

Die Nespresso-Kapseln sind Gegenstand harter juristischer Auseinandersetzungen. Nestlé sieht Markenrechte und Patente verletzt - und fürchtet einen Umsatzschwund. Fust, Migros und Denner verkaufen zurzeit Nespresso-kompatible Kapseln.