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Unternehmen und Märkte

Bundesrat will stärkere Kontrollen im Online-Handel

Logistikzentrum des Online-Versandhändlers Zalando im deutschen Erfurt.
Bild: Zalando

Der Bundesrat ortet in der Schweiz Handlungsbedarf, was die Verzollung beim grenzüberschreitenden Online-Handel betrifft. Das Bundesratsgremium beabsichtigt zusammen mit dem Eidgenössischen Finanzdepartement, sieben Massnahmen einzuführen, mit denen Falschdeklarationen von Sendungen internationaler Versandhändler bekämpft werden können.

Der Bundesrat hat einen Bericht zum Postulat «Gleich lange Spiesse für alle Online-Versandhändler» der grünliberalen Zürcher Nationalrätin Tiana Angelina Moser erstellt. Moser hatte in diesem Postulat den Bundesrat gebeten, Massnahmen zu prüfen, die verhindern, dass internationale Versandhändler Zollgebühren und Mehrwertsteuern umgehen.

Der Bundesrat sieht laut einer Mitteilung Handlungsbedarf in diesem Bereich. Er hat nun das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) beauftragt, sieben Massnahmen umzusetzen. Dabei geht es darum, Kontrollen zu verschärfen. Unter anderem soll geprüft werden, ob Pakete mit hochtechnisierten Röntgenanlagen und weiteren technischen Geräten gescannt werden könnten. Ein wichtiger Punkt ist auch die engere Zusammenarbeit mit den ausländischen Zollverwaltungen. Im Rahmen der Umsetzung des Transformationsprogramms «DaziT» der Eidgenössischern Zollverwaltung (EZV) ist es bereits vorgesehen, «eine automatisierte und intelligente Risikoanalyse zu schaffen».

Zudem soll der Vollzug der so genannten «nichtzollrechtlichen Erlasse» verbessert beziehungsweise effizienter gestaltet werden. Dadurch freigespielte Ressourcen könnten für verstärkte Kontrollen eingesetzt werden, so die EZV. Ausserdem sei zu prüfen, ob der Einsatz von hochtechnisierten Röntgenanlagen und weiteren technischen Geräten für das standardmässige Scannen von Paketen möglich ist. Des Weiteren wolle man die elektronische Vorausanmeldung im Postverkehr zusammen mit der EU fristgerecht einzuführen. Ferner sollen betroffene Online-Händler und E-Commerce-Plattformen durch Vereinbarungen in die Pflicht genommen werden. In Zusammenarbeit mit den ausländischen Zollverwaltungen sollen schliesslich die Einhaltung der Vorschriften und der Informationsaustausch gefördert werden.