Anzeige wegen missbräuchlicher Twint-Gebühren

Die Swiss Retail Federation wirft der Schweizer Bezahl-Lösung Twint vor, dass diese ihre Marktmacht durch die Erhebung unangemessen hoher Gebühren zu Lasten des Detailhandels und weiterer Branchen missbraucht. Die Swiss Retail Federation hat deshalb bei der Wettbewerbskommission Weko eine Anzeige gegen Twint eingereicht.

Twint bargeldloses Bezahlen Bezahllösung
Bild: Twint
Digitale Bezahlmethode mittels Twint-Applikation.

Mit dem Bezahldienstleister Twint führten 2024 über fünf Millionen User mehr als 773 Millionen
Transaktionen durch. Dies entspricht einem weiteren Wachstum gegenüber dem Vorjahr von über 30 Prozent.

Detailhändler kommen somit um diesen Zahlungskanal nicht mehr herum – der entsprechende
Service wird von der Kundschaft vorausgesetzt. Doch für Detailhändler sind die Händlergebühren für Twint zu einer inakzeptablen Belastung geworden. Die von Twint 2025 erhobenen Gebühren seien regelmässig gleich hoch oder sogar höher als bei den Kreditkarten.

Da die meisten Twint-Kunden aber ein Bankkonto statt einer Kreditkarte als Zahlungsmittel hinterlegt haben, müssten sich die Twint-Gebühren jedoch vielmehr am deutlich günstigeren Niveau der Debitkartentransaktionen orientieren.

Aus diesem Grund hat die Swiss Retail Federation eine umfangreiche Anzeige gegen Twint bei der Wettbewerbskommission eingereicht. Twint verstosse gemäss der Anzeige sowohl in Bezug auf den Missbrauch ihrer relativ marktmächtigen Stellung als auch aufgrund unzulässiger
Wettbewerbsabreden mit den Acquirern einerseits sowie zwischen den Eignerbanken von Twint
andererseits gegen das schweizerische Kartellrecht. Die aufgrund dieses Missbrauchs überhöhten und wirtschaftlich nicht zu rechtfertigten Händlergebühren belasteten in rechtswidriger Weise nebst dem Detailhandel auch zahlreiche weitere Branchen wie die Gastronomie.

Aufgrund der Anzeige seien die ungerechtfertigt hohen Händlergebühren für Twint-Transaktionen von der Weko auf marktkonforme Konditionen herabzusetzen.

Dagmar Jenni, Direktorin der Swiss Retail Federation, sagt: «Dies stellt ein elementares Puzzleteil im Kampf für einen faireren Wettbewerb im Zahlungsverkehr dar – zum Nutzen der Unternehmen und der Kundschaft.»